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   OVG Sachsen-Anhalt, 16.09.1999 - A 2 S 470/98   

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OVG Sachsen-Anhalt, 16.09.1999 - A 2 S 470/98 (https://dejure.org/1999,25730)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16.09.1999 - A 2 S 470/98 (https://dejure.org/1999,25730)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16. September 1999 - A 2 S 470/98 (https://dejure.org/1999,25730)
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Wird zitiert von ... (6)

  • BVerwG, 18.05.2009 - 5 B 2.09

    Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit für die Gewährung einer Ausgleichsleistung

    Eine Rechtsmittelbelehrung, in der ein örtlich unzuständiges Gericht angegeben wird, setzt die Klagefrist des § 74 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 VwGO nicht in Lauf (vgl. Urteil vom 20. Juni 1958 BVerwG 7 CB 207.57 VerwRspr. 11, 237; s.a. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. September 1999 A 2 S 470/98 ).
  • VG Dessau, 23.01.2003 - 4 A 7/02

    Grundsätze der Vermögensaufteilung im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund

    In solchen Fällen steht der Aufsichtsbehörde eine Regelungsbefugnis in demselben Umfang zu, wie sie der Beaufsichtigte hätte, wenn er seine Angelegenheiten selbst geregelt hätte (so OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 16. September 1999 - A 2 S 470/98 -, S. 7 der Ausf.).

    Gegen die Verfassungsmäßigkeit des § 5 Abs. 4 GKG LSA bestehen keine durchgreifenden Bedenken (vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 16. September 1999 - A 2 S 470/98 - zur Auflösung eines Verbandes; VG Dessau, Urt. v. 22. März 2000 - 1 A 472/99 -, LKV 2001, 47 zur Abwicklung einer faktischen Zweckvereinbarung).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.03.2000 - 3 M 13/00

    Voraussetzungen des Vorliegens ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des

    Zwar trifft den Zweckverband die Abgabepflicht anstelle der Gemeinde, wenn die gemeindliche Aufgabe durch einen Zweckverband erfüllt wird (OVG LSA, Urt.v. 16.9.1999 - A 2 S 470/98).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.02.2001 - 3 M 463/00

    Abgabepflicht für eine Abwasserabgabe für Schmutzwasser; Übernahme der

    Anderes folgt auch nicht aus dem Urteil des 2. Senats des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 16. September 1999 (A 2 S 470/98), soweit darin unter Verweis auf die Abwälzungsregelung in § 7 Abs. 1 Satz 2 AG AbwAG ausgeführt wird, den Zweckverband treffe die Abgabepflicht anstelle der Gemeinde, wenn die gemeindliche Aufgabe (der Abwasserbeseitigung) durch einen Zweckverband erfüllt werde.
  • VG Gelsenkirchen, 21.04.2021 - 15 K 3628/20

    Abwasserabgabe, örtliche Zuständigkeit, Ortskundigkeit, Rechtsverhältnis

    vgl. so auch im Ergebnis OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. September 1999 - A 2 S 470/98 -, juris; Köhler/Meyer, AbwAG, 2. Auflage, § 12a Rn. 12.
  • VG Halle, 25.02.2015 - 6 A 94/13

    Kommunalaufsichtliche Ersetzung einer Auseinandersetzungsvereinbarung zwischen

    In solchen Fällen steht der Aufsichtsbehörde eine Regelungsbefugnis in demselben Umfang zu, wie sie der Beaufsichtigte hätte, wenn er seine Angelegenheiten selbst geregelt hätte (so OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. September 1999 - A 2 S 470/98 -, Juris Rz 31).
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